

Im Überblick
LEI-Code für juristische Personen sowie Firmenkunden
Seit dem 03.01.2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere unserer Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde zu melden. Voraussetzung dafür ist die eindeutige Identifizierung des Kunden mittels einheitlicher Identifikationsnummer. Im Fall von juristischen Personen bzw. Firmenkunden ist es der Legal Entity Identifier (LEI-Code). Hierbei handelt es sich um eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung. Die Gesetzgebung schreibt eindeutig vor, dass ohne den LEI-Code keine melderelevanten Wertpapiergeschäfte ausgeführt werden dürfen.
▶️ Weitere Informationen zur LEI-Pflicht finden Sie hier.
Das ist zu tun
Beantragen Sie Ihren LEI-Code
Der LEI-Code kann bei den offiziellen Vergabestellen beantragt werden. In Deutschland sind
dies z.B.
Eine Liste aller zertifizierten Vergabestellen finden sie unter:
▶️https://www.gleif.org/de/about-lei/how-to-get-an-lei-find-lei-issuing-organizations
Wir empfehlen Ihnen den Service des Bundesanzeiger Verlags, da diesem bereits viele
öffentlich zugänglichen Informationen (z. B. Jahresabschlüsse, Handelsregisternummern)
vorliegen und somit ein geringerer Informationsbedarf für Sie besteht.