Kontoauszug online für Firmenkunden

Sie warten noch am Automaten auf Ihren Kontoauszug? – In Ihrem Online-Banking wartet Ihr elektronischer Kontoauszug auf Sie!

Kommt der Kontoauszug zu Ihrem Geschäftskonto noch aus dem Kontoauszugsdrucker? Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern mit dem elektronischen Kontoauszug einen bequemeren und einfacheren Weg. Der digitale Kontoauszug Ihrer Volksbank im Bergischen Land ist die Alternative zum Papierauszug.

Davon profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter

  • Sie und Ihre Mitarbeiter können aktuelle Kontoauszüge jederzeit und überall abrufen.
  • Die Auszüge werden 10 Jahre lang gespeichert.
  • Sie sparen den Gang zum Kontoauszugsdrucker.
  • Es entstehen keine Portokosten.
  • Der elektronische Kontoauszug wird von Ihrem zuständigen Finanzamt als Buchungsbeleg anerkannt.

Es gibt zwei Möglichkeiten Ihren elektronischen Kontoauszug zu erhalten.

Häufige Fragen zum elektronischen Kontoauszug für Firmenkunden

Soll ich den elektronischen Kontoauszug abspeichern?

Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern und zu archivieren. Aufbewahrungspflichtige elektronische Dokumente wie Kontoauszüge müssen in elektronischer Form aufbewahrt werden, um den steuerlichen Anforderungen zu genügen. Das im elektronischen Postfach enthaltene Archiv ersetzt nicht die lokale Archivierung auf einem Speichermedium.

Für welche Geschäftskontoarten steht mir der elektronische Kontoauszug zur Verfügung?

Nach Ihrer Anmeldung zum elektronischen Kontoauszug erhalten Sie die digitalen Auszüge automatisch für alle Geschäftsguthaben- sowie Kontokorrent-, Spar-, Termingeld- und Darlehenskonten in Ihrem elektronischen Postfach. Auf Wunsch finden Sie dort auch Ihre elektronischen Order- und Wertpapiermitteilungen.

Werden meine elektronischen Kontoauszüge vom Finanzamt bzw. der Betriebsprüfung anerkannt?

Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben diese Frage beraten und der Kreditwirtschaft Ende Juli 2014 schriftlich mitgeteilt, dass elektronische Kontoauszüge als Buchungsbelege anerkannt werden. Das Dateiformat ist nicht vorgeschrieben, eine einfache PDF-Datei genügt.

Erhalte ich weiterhin meinen Kontoauszug in Papierform?

Der elektronische Kontoauszug ersetzt den bisherigen Kontoauszug in Papierform.

Kostet der elektronische Kontoauszug irgendwas?

Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Postfach sind für Sie kostenfrei.

Wie lange kann ich die Dokumente in meinem elektronischen Postfach abrufen?

Neu eingestellte Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach werden für 10 Jahre zum Abruf bereitgehalten und danach automatisch gelöscht. Das Löschdatum ist in jeder Nachricht ersichtlich ("Aufbewahrung bis …"). Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug lokal auf Ihrem Computer oder einem externen Speichermedium zu archivieren, da das elektronische Postfach nicht als dauerhaftes Archiv gedacht ist.

Kann ich den elektronischen Kontoauszug auch mit einer Online-Banking-Software abrufen?

Viele Firmenkunden nutzen zur Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte im Internet entsprechende Softwareprodukte. Generell ist der Abruf Ihres elektronischen Kontoauszugs über eine solche Finanzsoftware möglich, sofern Ihre Software dies unterstützt. Die Einstellungen zum Abruf der Kontoauszüge sind softwarespezifisch. Entsprechende Informationen, ob die Software den Abruf der Dokumente unterstützt und welche Einstellungen vorzunehmen sind, erhalten Sie im Handbuch Ihrer Software oder beim Programmhersteller.

Kann ich in meinem elektronischen Postfach eine Aufstellung meiner Kreditkartenumsätze abrufen?

Ihre Kreditkartenumsätze werden Ihnen monatlich papierhaft zur Verfügung gestellt. Im elektronischen Postfach sind sie derzeit nicht einsehbar.

Häufige Fragen zum elektronischen Kontoauszug für Firmenkunden

Soll ich den elektronischen Kontoauszug abspeichern?

Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern und zu archivieren. Aufbewahrungspflichtige elektronische Dokumente wie Kontoauszüge müssen in elektronischer Form aufbewahrt werden, um den steuerlichen Anforderungen zu genügen. Das im elektronischen Postfach enthaltene Archiv ersetzt nicht die lokale Archivierung auf einem Speichermedium.

Für welche Geschäftskontoarten steht mir der elektronische Kontoauszug zur Verfügung?

Nach Ihrer Anmeldung zum elektronischen Kontoauszug erhalten Sie die digitalen Auszüge automatisch für alle Geschäftsguthaben- sowie Kontokorrent-, Spar-, Termingeld- und Darlehenskonten in Ihrem elektronischen Postfach. Auf Wunsch finden Sie dort auch Ihre elektronischen Order- und Wertpapiermitteilungen.

Werden meine elektronischen Kontoauszüge vom Finanzamt bzw. der Betriebsprüfung anerkannt?

Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben diese Frage beraten und der Kreditwirtschaft Ende Juli 2014 schriftlich mitgeteilt, dass elektronische Kontoauszüge als Buchungsbelege anerkannt werden. Das Dateiformat ist nicht vorgeschrieben, eine einfache PDF-Datei genügt.

Erhalte ich weiterhin meinen Kontoauszug in Papierform?

Der elektronische Kontoauszug ersetzt den bisherigen Kontoauszug in Papierform.

Kostet der elektronische Kontoauszug irgendwas?

Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Postfach sind für Sie kostenfrei.

Wie lange kann ich die Dokumente in meinem elektronischen Postfach abrufen?

Neu eingestellte Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach werden für 10 Jahre zum Abruf bereitgehalten und danach automatisch gelöscht. Das Löschdatum ist in jeder Nachricht ersichtlich ("Aufbewahrung bis …"). Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug lokal auf Ihrem Computer oder einem externen Speichermedium zu archivieren, da das elektronische Postfach nicht als dauerhaftes Archiv gedacht ist.

Kann ich den elektronischen Kontoauszug auch mit einer Online-Banking-Software abrufen?

Viele Firmenkunden nutzen zur Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte im Internet entsprechende Softwareprodukte. Generell ist der Abruf Ihres elektronischen Kontoauszugs über eine solche Finanzsoftware möglich, sofern Ihre Software dies unterstützt. Die Einstellungen zum Abruf der Kontoauszüge sind softwarespezifisch. Entsprechende Informationen, ob die Software den Abruf der Dokumente unterstützt und welche Einstellungen vorzunehmen sind, erhalten Sie im Handbuch Ihrer Software oder beim Programmhersteller.

Kann ich in meinem elektronischen Postfach eine Aufstellung meiner Kreditkartenumsätze abrufen?

Ihre Kreditkartenumsätze werden Ihnen monatlich papierhaft zur Verfügung gestellt. Im elektronischen Postfach sind sie derzeit nicht einsehbar.

Häufige Fragen zum elektronischen Kontoauszug für Firmenkunden

Soll ich den elektronischen Kontoauszug abspeichern?

Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern und zu archivieren. Aufbewahrungspflichtige elektronische Dokumente wie Kontoauszüge müssen in elektronischer Form aufbewahrt werden, um den steuerlichen Anforderungen zu genügen. Das im elektronischen Postfach enthaltene Archiv ersetzt nicht die lokale Archivierung auf einem Speichermedium.

Für welche Geschäftskontoarten steht mir der elektronische Kontoauszug zur Verfügung?

Nach Ihrer Anmeldung zum elektronischen Kontoauszug erhalten Sie die digitalen Auszüge automatisch für alle Geschäftsguthaben- sowie Kontokorrent-, Spar-, Termingeld- und Darlehenskonten in Ihrem elektronischen Postfach. Auf Wunsch finden Sie dort auch Ihre elektronischen Order- und Wertpapiermitteilungen.

Werden meine elektronischen Kontoauszüge vom Finanzamt bzw. der Betriebsprüfung anerkannt?

Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben diese Frage beraten und der Kreditwirtschaft Ende Juli 2014 schriftlich mitgeteilt, dass elektronische Kontoauszüge als Buchungsbelege anerkannt werden. Das Dateiformat ist nicht vorgeschrieben, eine einfache PDF-Datei genügt.

Erhalte ich weiterhin meinen Kontoauszug in Papierform?

Der elektronische Kontoauszug ersetzt den bisherigen Kontoauszug in Papierform.

Kostet der elektronische Kontoauszug irgendwas?

Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Postfach sind für Sie kostenfrei.

Wie lange kann ich die Dokumente in meinem elektronischen Postfach abrufen?

Neu eingestellte Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach werden für 10 Jahre zum Abruf bereitgehalten und danach automatisch gelöscht. Das Löschdatum ist in jeder Nachricht ersichtlich ("Aufbewahrung bis …"). Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug lokal auf Ihrem Computer oder einem externen Speichermedium zu archivieren, da das elektronische Postfach nicht als dauerhaftes Archiv gedacht ist.

Kann ich den elektronischen Kontoauszug auch mit einer Online-Banking-Software abrufen?

Viele Firmenkunden nutzen zur Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte im Internet entsprechende Softwareprodukte. Generell ist der Abruf Ihres elektronischen Kontoauszugs über eine solche Finanzsoftware möglich, sofern Ihre Software dies unterstützt. Die Einstellungen zum Abruf der Kontoauszüge sind softwarespezifisch. Entsprechende Informationen, ob die Software den Abruf der Dokumente unterstützt und welche Einstellungen vorzunehmen sind, erhalten Sie im Handbuch Ihrer Software oder beim Programmhersteller.

Kann ich in meinem elektronischen Postfach eine Aufstellung meiner Kreditkartenumsätze abrufen?

Ihre Kreditkartenumsätze werden Ihnen monatlich papierhaft zur Verfügung gestellt. Im elektronischen Postfach sind sie derzeit nicht einsehbar.