1 Transparenzregister
Von eingetragenen Firmen (außer Einzelkaufleuten) benötigen wir einen aktuellen Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Transparenzregister.
Rechtliche Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie". Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.transparenzregister.de.
Bitte prüfen Sie vorab unbedingt auch die Eintragungen in Ihrem Handels-, Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister. Diese müssen aktuell, vollständig und fehlerfrei sein, da ansonsten aufgrund der o.g. Richtlinie eine Kontoeröffnung leider nicht möglich ist.