Warum ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wichtig?
Ob Schlaganfall oder Verkehrsunfall - bei solchen Schicksalsschlägen erleben die Angehörigen während des Bangens um die Gesundheit des Betroffenen oft eine weitere böse Überraschung: Entgegen weitverbreiteter Ansicht berechtigt die Tatsache, Ehegatte, Sohn oder Tochter zu sein, nicht dazu, Entscheidungen für seinen nächsten Angehörigen zu treffen. Sie können nichts regeln, nicht einmal in anstehende Behandlungen im Krankenhaus einwilligen.
Überall fehlt nun die Unterschrift des Betroffenen: bei Steuer-, Renten- und Versicherungsangelegenheiten, ob es um Pflegegeld, Mietregelungen oder Bausparverträge geht, ja selbst zur Abholung eines Einschreibens bei der Post. Einzig bei der Bank besteht oft eine Kontovollmacht, so dass man wenigstens Geld für die nächste Zeit bekommt.
Aber schon im Krankenhaus wünschen die Ärzte für die weitere Behandlung die Unterschrift eines Vertretungsberechtigten. Das Vormundschaftsgericht tritt auf den Plan und stattet dem Betroffenen einen Besuch ab. Zusätzlich besucht ein Arzt den Betroffenen, um ein kostenpflichtiges ärztliches Gutachten zu erstellen. So vergeht geraume Zeit, bis das Gericht schließlich einen gesetzlichen Vertreter - den sogenannten Betreuer - bestellt. Der Betreuer - also z. B. auch die Ehefrau oder ein Kind muss ein Verzeichnis über das gesamte Vermögen des Betroffenen anfertigen. Sollen irgendwann das Haus oder die Wohnung verkauft werden, ist dies nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts möglich. Und die Tätigkeiten des Vormundschaftsgerichts müssen dann auch noch bezahlt werden.
Das alles können Sie Ihren Angehörigen ersparen, wenn Sie rechtzeitig für den Notfall vorsorgen und einer Person Ihres Vertrauens eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilen.
Wem kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden?
Sie können die Vollmacht grundsätzlich jeder Person erteilen. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht setzt jedoch ein besonderes Vertrauen in die Person des Bevollmächtigten voraus.
Wie können Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird in der Form der notariellen Beurkundung empfohlen. Nur so können Sie sicher stellen, dass die Vollmacht auch von Behörden, Banken, Grundbuchämtern, Ärzten oder Alten- und Pflegeheimen anerkannt wird. Außerdem werden Sie durch den Notar umfassend über die Bedeutung der Vorsorgevollmacht beraten.