- Verbesserter Schutz für Anleger
- Mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten
- Meldepflichtige Wertpapiertransaktionen
Legal Entity Identifier (LEI)
Meldepflichtige Wertpapiertransaktionen nach MiFID II
Mit der Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie, bekannt als MiFID II, reagiert der europäische Gesetzgeber auf bestimmte Ursachen der seit 2007 andauernden Finanzkrise. Mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten und strengere Verfahrensregeln sollen Anleger und Staatshaushalte künftig besser vor Verwerfungen schützen, die derartige Krisen nach sich ziehen.
LEI-Code für juristische Personen sowie Firmenkunden
Seit dem 03.01.2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere unserer Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde zu melden. Voraussetzung dafür ist die eindeutige Identifizierung des Kunden mittels einheitlicher Identifikationsnummer. Im Fall von juristischen Personen bzw. Firmenkunden ist es der Legal Entity Identifier (LEI-Code). Hierbei handelt es sich um eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung. Die Gesetzgebung schreibt eindeutig vor, dass ohne den LEI-Code keine melderelevanten Wertpapiergeschäfte ausgeführt werden dürfen.
Das ist zu tun
Beantragen Sie Ihren LEI-Code
Der LEI-Code kann bei den offiziellen Vergabestellen beantragt werden. In Deutschland sind
dies z.B.
▶️WM Datenservice - https://www.wm-leiportal.org/
▶️Bundesanzeiger Verlag - https://www.leireg.de/de/
▶️GS1 Germany - https://www.lei.direct/
Eine Liste aller zertifizierten Vergabestellen finden sie unter:
▶️https://www.gleif.org/de/about-lei/how-to-get-an-lei-find-lei-issuing-organizations
Wir empfehlen Ihnen den Service des Bundesanzeiger Verlags, da diesem bereits viele
öffentlich zugänglichen Informationen (z. B. Jahresabschlüsse, Handelsregisternummern)
vorliegen und somit ein geringerer Informationsbedarf für Sie besteht.
Häufige Fragen zum LEI-Code
Beim LEI-Code handelt es sich um eine 20-stellige alphanumerische Kombination (gemäß ISOStandard 17442).
Für den Beantragenden gibt es folgende Voraussetzung:
- Sie sind entweder zum Zeitpunkt der Beantragung durch Ihre Funktion (z.B.
Geschäftsführer, Prokurist) autorisiert, Ihr Unternehmen zu vertreten und somit einen
LEI-Code zu beantragen oder - Sie wurden von einer vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist)
durch eine Vollmacht autorisiert, einen LEI-Code zu beantragen.
LEI-Code-fähig sind alle Rechtsformen, die rechtlich oder wirtschaftlich verantwortlich für die Durchführung einer Finanztransaktion sind oder die nach der für sie maßgeblichen Rechtsordnung rechtsfähig sind. Nicht LEI-Code-fähig und somit nicht LEI-Code-pflichtig sind natürliche Personen und rechtlich unselbstständige Entitäten.
Angaben zur Registrierung:
- Firmenname
- Handelsregisterdaten (wenn eingetragen)
- Adresse des juristischen Sitzes und die postalische Anschrift
- Ansprechpartner
Angaben zur Beantragung:
- Registrierungsdaten (s. o.)
- Bankverbindung falls Bezahlung per SEPA-Lastschrifteinzug erwünscht
Authentifizierungsnachweise:
- Vollmacht für den genannten Ansprechpartner
- Handelsregisterauszug/ Gründungsdokument der Firma / Institution (oder ein
entsprechendes ausländisches Dokument)
Die Kosten für die Beantragung des LEI-Codes differieren von Anbieter zu Anbieter. Die
Kosten für eine Erstausstellung liegen derzeit bei ca. 80,00 EUR. Neben den einmaligen Kosten für die Erstbeantragung fallen ab dem Folgejahr jährlich weitere Kosten für die erneute Prüfung an. Diese können Sie den Webseiten der jeweiligen Anbieter entnehmen.
Nach der Erstbeantragung ist Ihr LEI ein Jahr gültig. Eine jährliche Verlängerung ist notwendig. Dies erfolgt nach Prüfung der Firmendaten durch Ihre Vergabestelle. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Anbieter.
Bei der erstmaligen Mitteilung des LEI-Codes (i.d.R. im Rahmen der Depoteröffnung) muss
dieser aktuell und gültig sein.
Allgemeine Informationen zum LEI-Code erhalten Sie über die Webseite des LEI ROC
(www.leiroc.org) oder des GLEIF (www.gleif.org). Bitte beachten Sie, dass es ab Herbst 2017 bei den Vergabestellen für den LEI-Code durch eine erhöhte Nachfrage zu Engpässen
kommen kann. Beantragen Sie Ihren LEI-Code daher möglichst frühzeitig.