- Langfristig Vermögen aufbauen
- Investition in nachhaltige Geldanlage
- Soziales Engagement beweisen
Vorsorge für Kinder
Fondssparplan UniNachWuchs
Mit UniNachWuchs, dem Fondssparplan der Union Investment zur Vorsorge für Kinder, sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes gleich dreifach: Sie bauen langfristig Vermögen auf, investieren in eine nachhaltige Geldanlage und zeigen zusätzlich soziales Engagement. So gelingt der Weg ins Erwachsenenalter. Denn jede große Zukunft hat mal klein angefangen.
UniNachWuchs im Überblick
- Langfristig Vermögen aufbauen: regelmäßige Einzahlungen schon ab 25 Euro
- Flexibel bleiben: Sparbetrag jederzeit ändern, aussetzen oder Fondsanteile teilweise oder komplett verkaufen
- Nachhaltig Geld anlegen: Der Mischfonds UniRak Nachhaltig A ist das Fundament des Fondssparplans UniNachWuchs. Er unterliegt den strengen Nachhaltigkeitskriterien der Union Investment.
- Soziales Engagement fördern: Für jeden abgeschlossenen UniNachWuchs-Sparplan unterstützt Union Investment SOS-Kinderdorf e. V. mit einem Betrag von 20 Euro
Allgemeine Risiken von Sparplänen in Fonds
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Ende der Ansparphase weniger Vermögen zur Verfügung steht als insgesamt eingezahlt wurde. Es besteht ein Risiko marktbedingter Kursschwankungen sowie ein Ertragsrisiko.
Häufige Fragen zur Kinder-Vorsorge von Union Investment
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank im Bergischen Land einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag (siehe oben) begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig (Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft) sind. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Die Union Investment Servicebank AG (USB) führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragsteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank im Bergischen Land vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.