Schon mit kleinen Beträgen erzielen Sie eine große Wirkung

Wem die Zukunft der eigenen Kinder, Enkelkinder oder Patenkinder am Herzen liegt, der sorgt vor. Mit den maßgeschneiderten Produktkonzepten der Volksbank im Bergischen Land legen Sie bereits heute für die Kleinsten ein sicheres Fundament in Sachen Vermögensaufbau, Vorsorge und Absicherung bei größtmöglicher Flexibilität.

Ein Überblick über unsere Sparangebote

Gerade mit kleinen, monatlichen Sparbeiträgen lässt sich viel erreichen. Die Ziel- und Verwendungsmöglichkeit bestimmen dabei alleine Sie. Ob Finanzspritze für den Führerschein, ein Grundstock für die erste eigene Wohnung, eine erstklassige Krankenzusatzversicherung oder ein Unfallschutz im Fall der Fälle – wer frühzeitig vorsorgt, ist auf der sicheren Seite. Und das größte Geschenk für ein Kind ist und bleibt eine sichere Perspektive.

Gute Ideen brauchen eine gute Beratung

Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Volksbank-Kundenberater. Wir helfen Ihnen persönlich weiter und erklären Ihnen gern die Details zu unseren Angeboten.

Was ist ein Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.


Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.


Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Freistellungsauftrag (PDF, 262 KB)

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volksbank im Bergischen Land ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.