Wem die Zukunft der eigenen Kinder, Enkelkinder oder Patenkinder am Herzen liegt, der sorgt vor. Mit den maßgeschneiderten Produktkonzepten der Volksbank im Bergischen Land legen Sie bereits heute für die Kleinsten ein sicheres Fundament in Sachen Vermögensaufbau, Vorsorge und Absicherung bei größtmöglicher Flexibilität.
Schon mit kleinen Beträgen erzielen Sie eine große Wirkung
Ein Überblick über unsere Sparangebote
Gerade mit kleinen, monatlichen Sparbeiträgen lässt sich viel erreichen. Die Ziel- und Verwendungsmöglichkeit bestimmen dabei alleine Sie. Ob Finanzspritze für den Führerschein, ein Grundstock für die erste eigene Wohnung, eine erstklassige Krankenzusatzversicherung oder ein Unfallschutz im Fall der Fälle – wer frühzeitig vorsorgt, ist auf der sicheren Seite. Und das größte Geschenk für ein Kind ist und bleibt eine sichere Perspektive.
Gute Ideen brauchen eine gute Beratung
Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Volksbank-Kundenberater. Wir helfen Ihnen persönlich weiter und erklären Ihnen gern die Details zu unseren Angeboten.
Gewinnsparen – die Kombination aus gewinnen, sparen und helfen
Fordern Sie für das Glück der Kleinen Ihr eigenes Glück heraus! Mit Gewinnsparen clever sparen, helfen und gewinnen!
Ihre Gewinnchance
Gewinnsparen ist die clevere Kombination aus Sparvertrag und Lotterie. Jedes Gewinnsparlos kostet 5 Euro. Davon werden 4 Euro am Jahresende dem Sparkonto des Kindes gutgeschrieben. Der verbleibende Euro bildet Ihren Lotterieeinsatz für monatliche Gewinne. Mit jedem Los, das Sie kaufen, unterstützen Sie Menschen in Not sowie Vereine und gemeinnützige Einrichtungen in Ihrer Region. Denn von jedem Los spendet die Volksbank im Bergischen Land 25 Cent für ausgewählte Projekte und Einrichtungen vor Ort.
Mit unserer Hilfe haben Sie die Zukunft Ihres Kindes immer im Blick.
Wenn Kinder wachsen, wächst auch das, was sie brauchen. Bis der Nachwuchs auf eigenen Beinen steht, braucht es neben Liebe, Fürsorge und Zeit vor allem eins: Kapital. Führerschein, das erste eigene Auto, Studium oder Auslandsaufenthalt – mit einem Sparplan haben Sie es in der Hand und die Zukunft Ihres Kindes immer im Blick.
Für jeden die richtige Sparform
Sparsumme, Laufzeit, Verfügbarkeit, Sicherheit, Rendite, Verwendung – all diese Faktoren sind bei der Wahl eines Sparvertrags zu berücksichtigen. So vielfältig wie die Sparwünsche und -ziele sind, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten.
Folgende Sparformen bieten sich u. a. als Vermögensaufbau für Kinder an:
- Spardauerauftrag (zugunsten eines Sparbuchs)
- Abräumdauerauftrag (automatisierte Rücklage von „Überschüssen“)
- Bonussparen
- Investmentfondssparen
Welche Sparform für Ihr Kind und Sie die Richtige ist, klären wir gern mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch, um die für Sie optimale Lösung zu finden.
Bausparen – der beste Weg ins eigene Heim.
Eigenkapital für Ihr Eigenheim
Manches Kinderhaus ist ziemlich schnell gebaut und eingerichtet. Aber irgendwann soll es vielleicht doch ein richtiges Haus sein. Erleichtern Sie Ihrem Kind schon heute den Weg in die eigenen vier Wände mit einem Bausparvertrag. Ob regelmäßige Sparraten oder Einmalzahlungen – Sie bleiben jederzeit flexibel. Gleichzeitig erwirbt man einen Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen.
Staatliche Förderung
Wohnungsbau und private Eigentumsbildung sind wirtschafts- und sozialpolitische Ziele von hohem Rang. Deshalb unterstützt der Staat das Engagement der Bausparer mit verschiedenen Fördermaßnahmen durch
- Wohnungsbauprämie (ab dem 16. Lebensjahr, unabhängig vom Einkommen der Eltern)
- Arbeitnehmersparzulage (für Arbeitnehmer)
- Riesterzulage (für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer)
Schützen Sie Ihr Kind mit einer privaten Kinderunfallversicherung.
Die Kinderunfallversicherung im Überblick
- Ausgleich der Lücken im gesetzlichen Unfall- und Gesundheitsschutz
- Rundum-Absicherung mit flexiblen Bausteinen
- Baustein Kapitalbildung für spätere Wünsche und Pläne
- Baustein Unfallschutz für weltweite Absicherung rund um die Uhr
- Baustein Gesundheitsschutz für umfassende medizinische Betreuung
Umfassender Schutz
Kinder brauchen Schutz und Fürsorge, gerade in den ersten Jahren. Und Kapital für Wünsche und Pläne, wenn sie erwachsen werden. Der Kinder- Rundumschutz kombiniert umfassenden Unfall- und Gesundheitsschutz mit solider Kapitalbildung für die Zukunft. Somit werden zum einen die
Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen und zum anderen gleichzeitig Kapital angespart.
Klar ist: Das Beste was passieren kann ist, dass nichts passiert. Doch für den Fall der Fälle sind Sie mit einer Kinderunfallversicherung auf der sicheren Seite.
Bei Ihrem Kind sind Sie anspruchsvoll, wenn es um die kleinen Extras geht.
Die private Krankenzusatzversicherung im Überblick
Kinder sprühen vor Lebensfreude, stecken voller Neugier, wollen alles entdecken und sind dabei kaum zu bremsen.
Doch wie sehr wir unsere Kinder auch vor den Gefahren des Alltags schützen wollen, es ist leider viel zu schnell etwas passiert. Gerade dann ist es wichtig, für die Kinder da zu sein. Vielleicht braucht Ihr Kind aber auch nur eine Brille oder Zahnspange – und zwar eine möglichst schöne oder moderne.
Mit einer Krankenzusatzversicherung sind Sie rundum abgesichert und können sicher sein, dass Ihr Kind bestens versorgt wird.
- Zuzahlung bei Zahnersatz / Kieferorthopädie
- Zuzahlung bei Brillen
- Zuzahlung bei großen Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät)
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Kurtagegeld
- Krankenhaustagegeld
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank im Bergischen Land ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.